Interne Vorschriften

 

Adresse des Geländes.                  Les Amis des Greng Scouten a Guiden  a.s.b.l.

                                                       100, rue Jean Friedrich

                                                        L- 3469 Dudelange

 

Kontakt vor Ort.                             (+352) 621 249 386/ 00352 621 700 619

E-mail:                                           location@ scoutcenter.lu / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internetseite:                                     scoutcenter.lu

 

 Das « Scoutcenter » gehört dem Verein "Les Amis des Greng Scouten a Guiden Diddeleng a.s.b.l." (A.G.S.G.D.).

Zeit hier zu verbringen, bedeutet, dass Sie die Vorschriften und die allgemeinen Bedingungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen, Ausrüstung und Infrastruktur akzeptieren und vorbehaltlos einhalten.

Falsche Angaben, sowie die Nichteinhaltung der Vorschriften führen zum sofortigen Verweis vom Gelände. Dies gilt auch für Anweisungen, die von Mitgliedern der A.G.S.G.D. erteilt werden. In diesem Fall ist keine Rückerstattung, weder vom Rechnungsbetrag, noch von der Kaution möglich.

  1. Allgemeine Hinweise

Jeder Nutzer muss volljährig sein und alle Gruppen von Minderjährigen müssen von verantwortlichen volljährigen Personen betreut werden, die während des ganzen Aufenthalts anwesend sind.

Jeder Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für sein eigenes Verhalten oder das Verhalten eines Mitglieds seiner Gruppe bzw. seiner Gäste.

Jeder Nutzer oder Verantwortliche einer Gruppe haftet für alle Schäden an den zur Verfügung gestellten Ausstattungen und Infrastrukturen und wird für die Behebung der entstandenen Schäden und/oder die außerordentlichen Reinigungskosten zur Kasse gebeten.

Eventuelle Schäden oder Vorfälle sind unverzüglich dem Verein "Les Amis des Greng Scouten a Guiden Diddeleng a.s.b.l." zu melden unter der Telefonnummer:

00352 621 249 386./ 00352 621 700 619

Der Verein "Les Amis des Greng Scouten a Guiden Diddeleng a.s.b.l." übernimmt keine Verantwortung für Diebstähle oder Vorfälle/Unfälle jeglicher Art, die sich auf dem Gelände ereignen.

 Jeder Nutzer muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

Alle kommerziellen Aktivitäten sind auf dem Gelände verboten, es sei denn, die A.G.S.G.D. hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 Jeder Verlust eines Schlüssels muss sofort gemeldet werden und zieht eine Gebühr von 10€ nach sich.

 Es ist strengstens untersagt, im Inneren der Gebäude zu rauchen.

Es ist zwingend erforderlich Zigarettenstummel in die Stahlbehälter im Raucherbereich zu entsorgen und auf keinen Fall auf den Boden oder Rasen zu werfen.

Es ist nicht erlaubt Mobiliar aus dem Gebäude zu entfernen.

Es ist zwingend notwendig, das Gesetz bezüglich des Konsums psychoaktiver Substanzen (Alkohol,...) auf unserem Gelände einzuhalten.

Der Internetzugang darf nicht für betrügerische Aktivitäten missbraucht werden.

Bitte beachten Sie, dass Mitglieder der Greng Scouten a Guiden Diddeleng asbl während Ihres Aufenthalts jederzeit anwesend sein können.

Der Campingplatz kann während desselben Zeitraums verschiedenen Gruppen zur Verfügung gestellt werden.

  1. Sicherheitshinweise

Die Notausgänge und Fluchtwege dürfen unter keinen Umständen mit Gepäck oder anderen Gegenständen behindert werden.

Das Parken in den Innenhöfen ist strengstens untersagt.

Die Feuerwehrzufahrt muss immer gewährleistet sein.

Der Besitz von Schusswaffen oder anderen explosiven oder gefährlichen Gegenständen ist auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt.

 Ballspiele sind in den Innenhöfen verboten.

  1. Feueralarm

 Bei einem Feueralarm ist das“ Scoutcenter“ sofort zu evakuieren und alle Personen müssen sich zu dem Sammelpunkt begeben, der durch ein Schild auf dem Campingplatz gekennzeichnet ist.

Im Falle eines Brandes rufen Sie die Feuerwehr unter 112 an.

Im Falle eines Fehlalarms schalten Sie den Alarm aus, indem Sie den Anweisungen auf der Brandmeldezentrale im Eingangsbereich des Gebäudes folgen. Kontaktieren Sie in jedem Fall sofort den Verein "Les Amis des Greng Scouten a Guiden Diddeleng a.s.b.l." unter Telefonnummer:

00352 621 249 386/ 00352 621 700 619

Jegliche Kosten, die durch eine missbräuchliche Auslösung des Alarms entstehen, sind vom Nutzer zu tragen.

  1. Respektieren der Nachtruhe

Die Nachtruhe muss zwischen 22 Uhr und 7 Uhr eingehalten werden. Es dürfen weder andere Nutzer, noch die Bewohner der umliegenden Viertel in irgendeiner Weise gestört werden

  1. Sauberkeit während des Aufenthalts

 Jeder Nutzer wird gebeten, während seines Aufenthalts für die Sauberkeit der Gebäude, Einrichtungen und der Umgebung zu sorgen. 

  Der Nutzer ist dafür verantwortlich:

- die genutzten Räumlichkeiten zu reinigen

- die Mülltonnen in die entsprechenden Müllcontainer zu entleeren

- alle Fenster und Eingangstüren bei Abwesenheit zu schließen

- den Energieverbrauch (Heizung, Strom) und den Wasserverbrauch zu überwachen und zu minimieren.

- die Fenster im Winterhalbjahr geschlossen zu halten, um Energie zu sparen.

 Die Nutzer, die im“Scoutcenter“ übernachten, werden gebeten, nicht mit schmutzigen Schuhen in die oberen Stockwerke zu gehen, sondern diese an dem in der Eingangshalle angegebenen Ort abzustellen.

Die Bereitstellung der Infrastruktur umfasst weder Toilettenpapier noch Haartrockner, Handtücher und Geschirrtücher.

Der Mieter verpflichtet sich das „Scoutcenter“ und das Gelände in einem absolut sauberen Zustand zu verlassen.

  1. Abfall

Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, den Müll zu trennen und den Restmüll in verschlossene Müllbeutel zu füllen, die in die jeweiligen Abfallcontainer oder Mülltonnen zu entsorgen sind.

Das Entleeren der Asche aus dem Grill  (Grillpavillon) erfolgt durch ein Mitglied der A.G.S.G.D..

Die Müllabfuhr wird von der Hygieneabteilung der Stadt Düdelingen durchgeführt und erfolgt mittwochs oder donnerstags (außer an Feiertagen).

Die Mülleimer in der Küche, in den Räumen und in den sanitären Anlagen sind während des Aufenthalts regelmäßig zu leeren, um unangenehme Gerüche und die Entwicklung von Schädlingen zu vermeiden.

Bitte denken Sie an die Müllvermeidung, danke!

  1. Schlafräume

Die Schlafräume sind weder Ess- noch Aufenthaltsräume und sollten nicht als solche genutzt werden.

Die Schlafräume sind mit Betten nur mit geschützten Matratzen ausgestattet, es gibt keine Bettwäsche, Kopfkissen oder Decken. Bitte denken Sie daran, Ihre eigenen Schlafsäcke mitzubringen.

  1. Verkehr

Fahren Sie auf dem gesamten Gelände Schrittgeschwindigkeit. Denken Sie an die Kinder!

Es ist verboten, Autos oder Motorräder außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze zu parken. Es ist nicht erlaubt, sein Fahrzeug auf dem Gelände zu waschen.

Wohnwagen und Wohnmobile sind nicht erlaubt (geschützte Grünzone)

Es gibt keine Aufladestation für Elektro-Autos. Aus Sicherheitsgründen dürfen E-Autos auch nicht mit Adapterkabeln in normalen Steckdosen geladen werden

  1. 9. Abreise

Vor jeder Abreise

- räumen Sie Tische, Stühle und Bänke zur Seite

- fegen und wischen Sie die benutzten Räume und Einrichtungen.

- Küchengeräte und Geschirr müssen gereinigt und an die vorgesehenen Plätze geräumt   werden (für die Spülmaschine siehe die Gebrauchsanweisung).

- leeren Sie die Mülleimer in den Räumen, in der Küche und in den Sanitäranlagen.

 - schließen Sie alle Türen und Fenster

- drehen Sie die Heizung herunter (Thermostat auf 2)

- schalten Sie das Licht und alle angeschlossenen Elektrogeräte aus (außer Kühl- und Gefrierschränke).

- Jeder Nutzer muss alle benutzten Räume und Einrichtungen gründlich reinigen.

 Falls dies nicht passiert ist werden erforderliche Reinigungsstunden von einer Reinigungsfirma durchgeführt und dem Nutzer in Rechnung gestellt.

Der Zustand der Räumlichkeiten wird von einem Mitglied der A.G.S.G.D. mit dem Nutzer zusammen bei seiner Ankunft und seiner Abreise kontrolliert und festgehalten.

  1. Stellplätze auf dem Campingplatz.

 Die Zelte müssen auf den von einem Mitglied der A.G.S.G.D. zugewiesenen Plätzen aufgestellt werden.

Das Gelände muss in seinem ursprünglichen Zustand belassen werden.

Es ist verboten, dort Löcher zu graben.

Die Anpflanzungen und Blumendekorationen müssen respektiert werden.

Es ist strengstens verboten, Nägel in Bäume zu schlagen oder Äste abzuschneiden.

Es ist verboten, Feuer zu machen, außer an den dafür vorgesehenen Stellen.

Es obliegt jedem Nutzer, darauf zu achten, dass keine Abfälle oder Gegenstände jeglicher Art (Heringe, Steine, Draht, Holzstücke, Nägel usw.) auf der Wiese herumliegen.

  1. Tiere

Die Anwesenheit von Tieren auf dem Gelände muss von einem Mitglied der A.G.S.G.D. genehmigt werden.

Hunde müssen jederzeit an der Leine geführt werden und die Besitzer müssen sich an das Hundegesetz vom 9. Mai 2008 halten. Die Besitzer müssen den Kot ihrer Hunde entfernen.

Es dürfen sich keine Tiere auf dem Gelände befinden, wenn ihr Besitzer nicht anwesend ist. Aus hygienischen Gründen dürfen sich keine Tiere in der Küche oder den Schlafräumen aufhalten 

Verordnung vom Juli 2024

Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Luxemburg zuständig.